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VOM ERSTGESPRÄCH BIS ZUR THERAPIE

1. TERMINVEREINBARUNG

Eine Terminvereinbarung kann während meiner telefonischen Sprechstunde erfolgen.

2. PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE

Bis zu 5x 50 min Sprechstunde dienen der ersten diagnostischen Abklärung, der Aufklärung über die Behandlungsmöglichkeiten und das Behandlungsverfahren sowie der Klärung weiterer Schritte.

3. PROBATORIK

Bis zu 6x 50 min probatorische Gespräche zur differenzierten Diagnostik, Klärung von Therapiezielen und Therapiemotivation des Patienten sind möglich.

4. Eventuell AKUTTHERAPIE

Zur akuten Krisenintervention kann sich eine Akuttherapie an die Probatorik anschließen.

5. KURZZEIT-/LANGZEITTHERAPIE

Nach der Probatorik kann ein Antrag auf eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse erfolgen.

DAS ERSTGESPRÄCH 

Zum Erstgespräch bitte mitbringen:

  • Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen

  • Vorberichte/Arztbriefe, wenn vorhanden

  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter

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Tunnel aus Pflanzen

PSYCHOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN

Vom Erstgespräch bis zur Psychotherapie

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